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E-Mobilität |
Die erste Ladestation in Schönkirchen wurde bei uns auf dem Betriebshof schon 2012 installiert.
In Anbetracht des Klimawandels wird die E-Mobilität immer stärker in den Vordergrund gerückt. Wenn sie sich für ein E-Mobil entschieden haben, sollte eine moderne Ladestation in Ihrer Garage nicht fehlen.
Gerne beraten wir sie diesbezüglich und installieren die für Ihre Zwecke passende Ladestation.
Gesetzliche Meldepflicht von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Für die Errichtung von Ladeeinrichtungen (Wallboxen) für Elektrofahrzeuge bedarf es der Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers.
Nach §19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) besteht die Verpflichtung, sich vor der Inbetriebnahme an seinen zuständigen Netzbetreiber zu wenden: Dies übernehmen wir, als der für die Errichtung beauftragte Elektroinstallateur. Wir sind mit den gesetzlichen Begebenheiten vertraut und unterstützen Sie und beantworten Ihre Fragen.
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